Erstellte Kurzbeschlüsse der letzten 365 Tage
Sitzungsdatum | Sitzungstitel | ||
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22.03.2022 | Sitzung Gemeinderat |
TOP 1 öffentlich |
Information über die Unterkunft von Geflüchteten aus der Ukraine | Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 2 öffentlich |
Veränderung in der Zusammensetzung des Gemeinderats - Ausscheiden der Stadtrats Marcel Kohler (SPD) - Nachrücken des Stadtrats Paul Renner (SPD) |
1. Der Gemeinderat anerkennt den wichtigen Grund, mit dem Stadtrat Marcel Kohler (SPD) sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt hat. 2. Herr Paul Renner wurde bei der Erstzuteilung als Ersatzperson des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) festgestellt. Seinem Eintritt in den Gemeinderat stehen keine Hinderungsgründe entgegen. Er rückt damit für Stadtrat Marcel Kohler in den Gemeinderat nach. |
TOP 3 öffentlich |
Veränderung in der Zusammensetzung des Gemeinderats - Verpflichtung von Herrn Renner - Änderungen in der Besetzung der beschließenden Ausschüsse und sonstigen Gremien - Änderungen in der Festlegung der Unterzeichner der Niederschrift über die Verhandlungen des Gemeinderats und der beschließenden Ausschüsse |
1. Es erfolgt Einigung über die Besetzung der beschließenden Ausschüsse und sonstigen Gremien (gemäß Anlage). Die Mitglieder und persönlichen sowie Reihenfolgestellvertreter werden im Einigungsverfahren bestellt. 2. Es erfolgt die Festlegung der Unterzeichner der Niederschriften über die Verhandlungen des Verwaltungsausschusses (gemäß Sachdarstellung). |
TOP 4 öffentlich |
Forsteinrichtung 2021 - 2030 | Der Gemeinderat beschließt die Zielsetzung für die Forsteinrichtung 2021 - 2030 wie in der Sachdarstellung beschrieben. |
TOP 5 öffentlich |
Stadt als Steuerschuldner - Umstellung des Forstbetriebes in die Regelbesteuerung zum 01.01.2022 |
Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 6 öffentlich |
Stadt als Steuerschuldner - Information zur Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz |
Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 7 öffentlich |
Neufassung Kindergartenträgervertrag mit evangelischen Kirchengemeinden - Genehmigung des Vertragsentwurfs |
Dem vorgelegten Vertrag über den Betrieb und die Förderung der Kindergärten der ev. Kirchengemeinden in Mühlacker wird zugestimmt. Der Vertrag wird rückwirkend zum 01.01.2021 abgeschlossen. |
TOP 8 öffentlich |
Örtliche Bedarfsplanung nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz (KITAG) für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt |
1. Der vorgelegten Bedarfsplanung Stand Dezember 2021 wird zugestimmt. 2. Der eingruppige Naturkindergarten Siebenschläfer des Vereins für Umweltbildung und Naturerfahrung Araneus e.V. mit 20 Plätzen nach dem Modell 'Verlängerte Öffnungszeit' (VÖ) für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt auf dem Gelände des Senders Mühlacker wird rückwirkend zum Betriebsjahr 2021 in die Bedarfsplanung aufgenommen. 3. Die im Naturkindergarten Grashüpfer des Trägers Aktivspielplatz Räuberbande e.V. in Lomersheim vorgesehene zweite Kindergartengruppe mit weiteren 20 Plätzen nach dem Betriebsmodell VÖ für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt wird in die Bedarfsplanung aufgenommen. 4. Im Enzkindergarten in Lomersheim wird aufgrund fehlender Nachfrage das bestehende Ganztagsangebot (10 Plätze) zugunsten eines Angebots mit verlängerten Öffnungszeiten abgeschafft. Die Verwaltung wird beauftragt, in dieser Einrichtung zusätzliche Kindergartenplätzen nach dem Betriebsmodell VÖ zu schaffen, so dass dort insgesamt je nach Genehmigung durch den KVJS / Landessjugendamt 23 und mehr Betreuungsplätze für Ü3-Kinder vorgehalten werden können. |
TOP 9 öffentlich |
Finkenwiesenstraße Außerplanmäßige Ausgabe |
1. Der Gemeinderat nimmt das Vorhaben der Netze BW zur Kenntnis. 2. Einer umfangreichen Straßen- und Gehwegsanierung entlang der zusätzlichen Kabeltrasse der Netze BW wird nicht zugestimmt. 3. Der Gemeinderat stimmt der zusätzlichen Mittelbereitstellung zur Herstellung zusammenhängender Reparaturstellen in Höhe von 20.000 EUR im Ausbauabschnitt der Netze BW zu. |
TOP 11 öffentlich |
Bebauungsplan 'Sender-Areal', Gemarkung Mühlacker - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§4 Abs. 1 BauGB) |
1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans 'Sender-Areal', Gemarkung Mühlacker gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Lageplan vom 07.02.2022 (Anlage 1). 2. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Umweltbericht und Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden aufgestellt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden auf Basis der vorliegenden Planunterlagen (Anlagen 1 bis 4) durchzuführen. |
TOP 12 öffentlich |
Flächennutzungsplan 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim (FNP) 4. Änderung 'Sendergelände' in Mühlacker - Aufstellung und frühzeitige Beteiligung |
(als Empfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim): Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim beschließt 1. die Aufstellung der 4. Änderung 'Sendergelände' des Flächennutzungsplans 2025 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim im Parallelverfahren, 2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des Vorentwurfs vom 28.02.2022 |
TOP 13 öffentlich |
Flächennutzungsplan 2025 Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim (FNP) 3. Änderung 'Ziegeleigelände' in Mühlacker - Aufstellung und frühzeitige Beteiligung |
(als Empfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim): Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim beschließt: 1. die Aufstellung der 3. Änderung 'Ziegeleigelände' des Flächennutzungsplans 2025 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim im Parallelverfahren, 2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 und der Behörden gem. § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch auf der Grundlage des Vorentwurfs vom 03.02.2022 |
TOP 14 öffentlich |
Flächennutzungsplan (FNP) 2025 Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim 5. Änderung 'Vetterstraße Nord' in Mühlacker - Aufstellung und frühzeitige Beteiligung |
(als Empfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim): Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim beschließt 1. die Aufstellung der 5. Änderung 'Vetterstraße Nord' des Flächennutzungsplans 2025 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim im Parallelverfahren; 2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des Vorentwurfs vom 08.02.2022. |
TOP 15 öffentlich |
Kommunale Biotopverbundplanung Mühlacker/Ötisheim - Auftragsvergabe | Das Planungsbüro bhm Bresch Henne Mühlinghaus, Bruchsal, erhält den Auftrag für die Erstellung einer Kommunalen Biotopverbundplanung Mühlacker / Ötisheim zum Angebotspreis von 97.693,94 EUR. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich des Zuwendungsbescheids des Regierungspräsidium Karlsruhe. |
TOP 16 öffentlich |
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim 'Vorentwurf Flächennutzungsplan 2035' - Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch |
Die Stadt Mühlacker ist in Ihren Belangen durch die Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Nachbarschaftsverbands und der damit verbundenen Darstellung neuer Bauflächen nicht betroffen. |
TOP 17 öffentlich |
Wohnbauflächenentwicklung in Enzberg Antrag A-22-01-60-23 |
Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 18 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse | Es sind keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekannt zu geben. |
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29.03.2022 | Sitzung Ausschuss für Umwelt und Technik |
TOP 1 öffentlich |
Bauvorhaben Breslauer Str. 7 Neubau Mehrfamilienhaus, Nachweis der Feuerwehraufstellfläche |
1. Der Umwelt- und Technikausschuss erteilt für das Bauvorhaben Breslauer Straße 7 eine Ausnahme von dem Beschluss vom 8.10.2019 zum Nachweis der Feuerwehraufstellfläche auf öffentlicher Verkehrsfläche. 2. Der Grundsatzbeschluss des UTA vom 08.10.2019 wird in Punkt 1 wie folgt geändert: 'Es handelt sich um kein Neubauvorhaben oder um einen Wohn-Ersatzneubau gleicher Größe. Sonstige Neubauvorhaben haben ihre notwendigen Rettungswege auf eigener Fläche nachzuweisen.' |
TOP 2 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse | Der Vorsitzende informiert, dass keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben sind. |
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05.04.2022 | Sitzung Verwaltungsausschuss |
TOP 1 öffentlich |
Freiwilligenagentur Pforzheim Enzkreis (FRAG) - Weitere Förderung. Aufhebung des Sperrvermerks |
Der Verein 'miteinander leben e.V.' erhält als Träger für die Freiwilligenagentur Pforzheim Enzkreis einen Festbetragszuschuss der Stadt in Höhe von jährlich 15.000 Euro und bietet dafür einen lokalen Servicepunkt in Mühlacker mit festen Öffnungszeiten. Der Festbetrag ist zunächst bis einschließlich 2023 festgeschrieben. Danach kann eine Anpassung in beiderseitigem Einvernehmen erfolgen. Der entsprechende Sperrvermerk im Haushalt 2022 für das Sachkonto wird aufgehoben. |
TOP 2 öffentlich |
Vergaberichtlinien der Stadt Mühlacker für einen Betreuungsplatz für Kinder für alle Einrichtungen, die in die örtliche Bedarfsplanung nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz aufgenommen sind |
Den als Anlage 1 vorgelegten neuen Vergaberichtlinien der Stadt Mühlacker für einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt für alle Einrichtungen, die in die örtliche Bedarfsplanung nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) aufgenommen sind, wird zugestimmt. Sie sollen zum 01.10.2022 in Kraft treten. |
TOP 3 öffentlich |
Entlastung der L1134 Ortsdurchfahrt Lienzingen durch eine mögliche Teilortsumgehung Maulbronn | Die Stadt Mühlacker beteiligt sich an der Machbarkeitsstudie für eine mögliche Teilortsumgehung Maulbronn zur Entlastung der L1134 Ortsdurchfahrt Lienzingen mit 25 % und höchstens 15.000 EUR. |
TOP 4 öffentlich |
Trauungen in Mühlacker - Trauzimmer und Nutzung der Räumlichkeiten in der Kelter Mühlacker | Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 5 öffentlich |
Abbau von Telefonstellen in Mühlacker | Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 6 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse |
Der Vorsitzende gibt folgende nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekannt: Verwaltungsausschuss am 08.03.2022: • Ein Teil des Grundstückes Flst. Nr. 6510 (Sperberweg), ca. 2.000 m², wird auf die Stadtbau Mühlacker GmbH übertragen. • Die Diakonie wird aufgefordert bis 15.07.2022 mitzuteilen, ob sie das Angebot (Grundstück Bijouterie Baufeld A in Dürrmenz, Flst. 16/6) annimmt. Danach soll das Grundstück auf dem freien Markt angeboten werden • Der Essenspreiserhöhung der Firma Goll GmbH, zum 01.04.2022 wird zugestimmt (für Kindergärten, Grundschulen und die Uhlandschule). Verwaltungsausschuss am 22.03.2022: Eine Stelle 'Klimaschutzmanagement' wird besetzt. |
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11.04.2022 | Sitzung Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker / Ötisheim |
TOP 1 öffentlich |
Flächennutzungsplan 2025 Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim (FNP) 3. Änderung 'Ziegeleigelände' in Mühlacker - Aufstellung und frühzeitige Beteiligung |
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim beschließt: 1. die Aufstellung der 3. Änderung 'Ziegeleigelände' des Flächennutzungsplans 2025 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim im Parallelverfahren, 2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 und der Behörden gem. § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch auf der Grundlage des Vorentwurfs vom 03.02.2022 |
TOP 2 öffentlich |
Flächennutzungsplan 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim (FNP) 4. Änderung 'Sendergelände' in Mühlacker - Aufstellung und frühzeitige Beteiligung |
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim beschließt 1. die Aufstellung der 4. Änderung 'Sendergelände' des Flächennutzungsplans 2025 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim im Parallelverfahren, 2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des Vorentwurfs vom 28.02.2022 |
TOP 3 öffentlich |
Flächennutzungsplan (FNP) 2025 Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim 5. Änderung 'Vetterstraße Nord' in Mühlacker - Aufstellung und frühzeitige Beteiligung |
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim beschließt 1. die Aufstellung der 5. Änderung 'Vetterstraße Nord' des Flächennutzungsplans 2025 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim im Parallelverfahren; 2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des Vorentwurfs vom 08.02.2022. |
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12.04.2022 | Sitzung Gemeinderat |
TOP 1 öffentlich |
Strategie für Mühlacker |
Strategie für Mühlacker 2030: 100 Jahre Stadt Mühlacker, zukunftssicher und lebENZwert 1. Die Finanzlage der Stadt Mühlacker stellt für die zukünftige Haushaltsplanung eine große Herausforderung dar. Hierfür sind Prioritätensetzungen notwendig. Der Erhalt einer sicheren und leistungsfähigen Infrastruktur ist von besonderer Bedeutung. Eine Finanzplanung wird in Klausursitzungen des Gemeinderates vorbereitet. 2. Die Schulen der Stadt Mühlacker sind wichtig. Sie müssen den Anforderungen an ein zeitgemäßes Schulsystem gewachsen sein. Umsetzungsvorschläge werden in einem Arbeitskreis aus Mitgliedern des Gemeinderates und der Verwaltung erarbeitet. 3. In der Stadt muss mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Dies kann einerseits durch private Investoren ermöglicht werden, ebenso durch die Stadtbau Mühlacker GmbH. 4. Der weitere Ausbau von Kindertagesbetreuungseinrichtungen kann notwendig werden. Auch dies kann einerseits durch private Investoren ermöglicht werden, ebenso durch die Stadtbau Mühlacker GmbH. 5. Die Versorgung mit regional erzeugter erneuerbarer Energie ist auch Aufgabe der Stadt Mühlacker. a.) Die Biomethananlage in Mühlacker ist dabei ein wichtiges Standbein. Deren wirtschaftlicher Betrieb muss daher weiterhin gesichert werden. Auch durch ergänzende Produktionen. b.) Die Stadt Mühlacker bekennt sich ausdrücklich zum Ausbau der Windenergie auf der Gemarkung Mühlacker. Ziel ist es städtische Flächen zum Ausbau der Windenergie zu nutzen. 6. Der weitere Ausbau der Breitbandversorgung ist Teil der Grundversorgung. Aus diesem Grund wurden und werden Zuwendungsanträge gemäß der 'Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze' durch die Stadtwerke Mühlacker GmbH gestellt. 7. Die Innenstadt von Mühlacker benötigt einen kräftigen Impuls. Die Stadt Mühlacker strebt daher die Bebauung des ehemaligen 'Mühlehof'-Grundstückes durch ein Gebäude zur Handels-, Dienstleistungs- und Wohnnutzung an. Ebenso soll die Bundesstraße zwischen dem ehemaligen 'Mühlehof'-Grundstück und dem Gartenschaugelände für eine Stadthalle überbaut werden. Die Stadtverwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Machbarkeit und Finanzierung zu erarbeiten. |
TOP 2 öffentlich |
Generalsanierung Wendlerschule Lomersheim Vorstellung aktueller Planungsstand und Änderung Beschlussvorschlag Nr. 3e vom 07.12.2021 |
1. Der aktuelle Planungsstand wird zur Kenntnis genommen 2. Der Ausführung wird entgegen des Beschlussvorschlags Nr.3e vom 07.12.2021 nachträglich zugestimmt (PAK Schadstoffsanierung inkl. Erneuerung Fußbodenaufbau und Oberbelag) |
TOP 3 öffentlich |
Vorstellung des Abschlussberichts zum Fußverkehrs-Check in Mühlacker | Die Stadtverwaltung prüft die Umsetzung der zu den Handlungsfeldern formulierten Maßnahmenvorschläge. Der Vorschlag, die Brücke über die B10 auf Höhe des Rathauses für den Radverkehr zu sperren und die Verbesserung der Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen durch den Umbau der Zugangsrampen zur Brücke, werden bis zur Umgestaltung des Mühlehof-Areal, zurückgestellt. |
TOP 4 öffentlich |
Freibad Mühlacker Saison 2022 - Badewassertemperaturen, Eintrittspreise, Öffnungszeiten, Rauchverbot und Schlechtwetterregelung |
Der Antrag der SPD-Fraktion lautet: Die Erwachsene-Saisonkarte wird auf 55 Euro anstatt auf 60 Euro erhöht. Der Antrag wird abgelehnt. Die Freibadöffnung wurde im Verwaltungsausschuss am 05.04.2022 unter der Sitzungsvorlage Nr. 042/2022 nichtöffentlich vorberaten. Dem Gemeinderat wird ein abweichender Beschlussvorschlag zu Nr. d) Rauchverbot vorgeschlagen. Die Badeordnung (Anlage 5) wurde entsprechend dieses Vorschlages zu Nr. 5 angepasst. a) Die Eintrittspreise werden entsprechend der Tarifübersicht (Anlage 1) angepasst. b) Die Badewassertemperatur beträgt 24° C. c) Das Freibad öffnet am Sonntag, 01. Mai 2022 und schließt voraussichtlich mit Ende der Sommerferien in Baden-Württemberg. d) Das Rauchen ist im Freibad nur im Bereich der Smoker-Tables und auf der Terrasse der Freibad-Gaststätte gestattet. Ein ausdrückliches Rauchverbot gilt für alle anderen Bereiche. e) Die Schlecht- und Schönwetterregelung wird entsprechend der Sachdarstellung angepasst. Die Verwaltung wird vor der nächsten Saison über die gemachten Erfahrungen berichten. f) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden entsprechend der Anlage 3 beschlossen. g) Die Haus- und Badeordnung zum Badebetrieb unter Pandemiebedingungen wird außer Kraft gesetzt. Die Haus- und Badeordnung entsprechend der Anlage 4 und Anlage 5 wird beschlossen. |
TOP 5 öffentlich |
Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten der Stadtwerke Mühlacker GmbH |
1. Die Stadt Mühlacker übernimmt gegenüber der Sparkasse Pforzheim Calw für ein Darlehen der Stadtwerke Mühlacker GmbH über 5.000.000 EUR die Einzelausfallbürgschaft in Höhe von 4.000.000 bzw. 80% der Darlehenssumme. Für die Bürgschaftsübernahme wird eine Bürgschaftsprovision von 0,14 % aus der Darlehensrestschuld erhoben. 2. Der Beschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. |
TOP 6 öffentlich |
Vetterstraße Nord - Veräußerung von Gewerbefläche |
Der Antrag der LMU-Fraktion lautet: Die Gewerbefläche wird heute nicht veräußert. Die Veräußerung wird zurückgestellt bis das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen ist. Der Antrag wird abgelehnt. 1. Das Grundstück mit Teilen der Flurstücke mit den Nummern 2136/1, 8943, 8944, 8988, 8989 sowie 8990 im geplanten Bebauungsplanbereich Vetterstraße Nord wird mit einer Fläche von ca. 10.000 m² der Eurofins Agroscience Services Ecotox GmbH aus Niefern-Öschelbronn mit 150 EUR/m² voll erschlossen zu einem Kaufpreis von ~1.500.000 EUR verkauft. 2. Die Kosten des Vertrages und seines Vollzuges sowie die Grunderwerbsteuer sind vom Erwerber in voller Höhe zu tragen. 3. Die Verwaltung wird zur Regelung näherer Einzelheiten ermächtigt. |
TOP 7 öffentlich |
Turnhallennutzung. Mögliche Kooperation mit Ötisheim Antrag A-22-08-40-23 |
Der Antrag wird zurückgezogen. Es erfolgt daher keine Abstimmung. |
TOP 8 öffentlich |
Ferienbetreuung für Schulkinder Antrag A-22-04-40 |
Der Antrag wird in der vorgelegten Form abgelehnt. Der Gemeinderat beschließt stattdessen: 1. Die Ferienbetreuungsangebote der Stadt Mühlacker werden orientiert am Bedarf sukzessiv weiter ausgebaut. Dabei wird auch der Betreuungsbedarf von Kindern ab Klassenstufe 5, sofern bekannt, berücksichtigt. 2. Die Veröffentlichung des jeweiligen Flyers erfolgt ab den Ferienangeboten für 2023 regelmäßig im Herbst des Vorjahres. 3. Die Zeiten der Betreuungsangebote richten sich insoweit am Bedarf der Eltern aus, sofern der Bedarf der Verwaltung bekannt ist, es sich nicht um vereinzelte Wünsche handelt und sich die Betreuungszeitenwünsche an den Schulkindbetreuungszeiten während der Unterrichtswochen orientieren. 4. Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsangebote für Grundschülerinnen und Grundschüler ab dem Schuljahr 2026/27 werden durch die Stadt selbst oder durch von der Stadt beauftragte Träger ab dem Schuljahr 2026/27 ausreichend Angebote zur Ferienbetreuung von Grundschulkindern gemacht werden, wenn seitens des Landes und des Bundes die erforderlichen Rahmenbedingungen geklärt worden sind. 5. Weitergehende Beschlüsse zur Einlösung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler ab dem Schuljahr 2026/27 werden für die Stadt Mühlacker erst gefasst, wenn die Rahmenbedingungen dafür seitens des Landes geklärt und bekannt gemacht wurden. Dies bezieht sich auch auf die Reservierung von Plätzen für UnternehmensmitarbeiterInnen. 6. Eine Reservierung von Schulkinderferienbetreuungsplätzen für einzelne Unternehmen erfolgt, zumindest bis die Rahmenbedingung für die Einlösung des Rechtsanspruchs geklärt sind, nur gegen Hinterlegung der geforderten Beiträge durch die Unternehmen pro reserviertem Ferienbetreuungsplatz. |
TOP 9 öffentlich |
Die Schmie in der Ortslage von Lienzingen: Renaturierung und Hochwasserschutz Antrag A-22-07-66 |
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu und beauftragt die Verwaltung die Hinweise des Antrages aufzugreifen und nach Möglichkeit und Bedarf in die weiteren Arbeitsschritte gemäß SV 119/2020 einfließen zu lassen. |
TOP 10 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse |
1.) Der Gemeinderat bekennt sich ausdrücklich zum Ausbau der Windenenergie auf der Gemarkung Mühlacker. 2.) Das Ziel ist, städtische Flächen zum Ausbau der Windenergie zu nutzen. 3.) Als Projekt wird angestrebt, auf eigenen Flächen südlich von Großglattbach Windkraftanlagen zu errichten. |
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03.05.2022 | Sitzung Ausschuss für Umwelt und Technik |
TOP 1 öffentlich |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 'Wohnen am Leoweg', Gemarkung Mühlacker - Aufstellungsbeschluss und Verfahrensschritte |
1. Auf Basis des städtebaulichen Konzepts gem. Anlage 3 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan 'Wohnen am Leoweg' gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit den dort vorgesehenen Verfahrenserleichterungen aufgestellt. 2. Soweit dies der Verfahrensbeschleunigung dienlich ist, wird auf eine Vorberatung des Offenlagebeschlusses im UTA verzichtet. |
TOP 2 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse | Es sind keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben. |
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10.05.2022 | Sitzung Verwaltungsausschuss |
TOP 1 öffentlich |
Freibad Mühlacker Badewassertemperaturen |
Es folgt Kenntnisnahme. |
TOP 2 öffentlich |
Ausweisung einer Mountainbike-Trail |
Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt den möglichen Bau einer Mountainbike Strecke durch den Fahrradverein DEF im Stadtwald von Mühlacker am Standort im Lugwald. Die Stadtverwaltung wird beauftragt einen Nutzungsvertrag auszuarbeiten, in dem sämtliche Rechte aber auch Pflichten des Vereins definiert werden. Zudem soll die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Fahrradverein eine exakte Streckenführung festlegen (max. 2 Strecken). Die Anlagen der Strecken sowie die Ausgestaltung der Strecken sind eng mit der Stadtverwaltung und dem Forst abzustimmen. |
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24.05.2022 | Sitzung Gemeinderat |
TOP 1 öffentlich |
Verschiedenes - Fragen aus dem Gremium - Windkraft - Lärmschutzwand Heidenwäldle |
Es erfolgt Kenntnisnahme |
TOP 2 öffentlich |
Ausweisung einer Mountainbike-Trail |
Der Gemeinderat beschließt den möglichen Bau einer Mountainbike Strecke durch den Fahrradverein DEF im Stadtwald von Mühlacker am Standort im Lugwald. Die Stadtverwaltung wird beauftragt einen Nutzungsvertrag auszuarbeiten, in dem sämtliche Rechte aber auch Pflichten des Vereins definiert werden. Zudem soll die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Fahrradverein eine exakte Streckenführung festlegen (max. 2 Strecken). Die Anlagen der Strecken sowie die Ausgestaltung der Strecken sind eng mit der Stadtverwaltung und dem Forst abzustimmen. Der Nutzungsvertrag wird dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt. |
TOP 3 öffentlich |
Umbau Erich-Fuchslocher-Platz Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens |
Das Ausschreibungsverfahren zum Umbau des Erich-Fuchslocher-Platzes wird gemäß VOB/A §17 Abs. 1 aufgehoben. Gemäß VOB/A Abs. 2 Nr. 2 erfolgt sofort eine beschränkte Ausschreibung zu einem anderen Ausführungszeitraum (Sept. - Dez. 2022). |
TOP 4 öffentlich |
Kommunale Wärmeplanung der Stadt Mühlacker - Vergabe der Erfassungs- und Planungsleistungen | Die Firma Greenventory GmbH aus Freiburg erhält den Auftrag für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zum Angebotspreis von 67.771 EUR brutto. |
TOP 5 öffentlich |
Eigenbetrieb Freibad - Jahresverlust 2019 - Ausgleich aus der allgemeinen Rücklage |
Der im Wirtschaftsjahr 2019 entstandene Jahresverlust in Höhe von 414.796,24 EUR wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Der Ausgleich erfolgt im Wirtschaftsjahr 2022 durch eine entsprechende Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. |
TOP 6 öffentlich |
Bau/Schaffung von Plätzen in Kindertagesstätten Antrag A-22-05-23 |
Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 7 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse | Es sind keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekannt zu geben. |
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31.05.2022 | Sitzung Ausschuss für Umwelt und Technik |
TOP 1 öffentlich |
Generalsanierung Mehrzweckhalle Lomersheim -Vergabe Planungsleistungen |
1. Das Architekturbüro Knecht, Ludwigsburg, erhält den Auftrag für die Planungsleistungen der Generalsanierung MZH Lomersheim mit einer Honorarsumme von ca. 249.000,00 EUR inkl. MwSt. 2. Das Ingenieurbüro Peter Stoll VDE VSI aus Wiernsheim-Pinache erhält den Auftrag für die Planungsleistungen der Elektroinstallationen mit einer Honorarsumme von ca. 98.000,00 EUR inkl. MwSt. 3. Das Ingenieurbüro für Technische Gebäudeausrüstung Eser Dittmann Nehring und Partner GmbH aus 71732 Tamm erhält den Auftrag für die Planungsleistungen der Heizung-/ Lüftung-/ Sanitärinstallationen mit einer Honorarsumme von ca. 130.000,00 EUR inkl. MwSt. |
TOP 2 öffentlich |
Innensanierung Mehrzweckhalle Mühlhausen -Vergabe Planungsleistungen |
1. Das Architekturbüro Kiefner & Müller PartG mbB aus Maulbronn erhält den Auftrag für die Planungsleistungen der Innensanierung MZH Mühlhausen mit einer Honorarsumme von ca. 130.000,00 EUR inkl. MwSt. 2. Das Ingenieurbüro Peter Stoll VDE VSI aus Wiernsheim-Pinache erhält den Auftrag für die Planungsleistungen der Elektroinstallationen mit einer Honorarsumme von ca. 83.000,00 EUR inkl. MwSt. 3. Das Ingenieurbüro für Haustechnik E. + A. Klenert aus Karlsruhe erhält den Auftrag für die Planungsleistungen der Heizung-/ Lüftung-/ Sanitärinstallationen mit einer Honorarsumme von ca. 127.000,00 EUR inkl. MwSt. |
TOP 3 öffentlich |
Neubau Kindergarten 'Ziegelwiesen'; Friedrich-Münch-Straße 35, Lienzingen | Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt. |
TOP 4 öffentlich |
Baugebiet 'Ziegelei' Mühlacker Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Bildung eines Erschließungsabschnitts der Vetterstraße, Gemarkung Mühlacker |
Aufgrund § 37 Abs. 2 des Kommunalen Abgabengesetzes Baden-Württemberg (KAG) i. V. m. § 3 Abs. 2 der Satzung der Stadt Mühlacker über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) wird zur Ermittlung der beitragsfähigen Erschließungskosten folgender Abschnitt einer Erschließungsanlage gebildet: Vetterstraße (FlSt.Nr. 2136/61 Teilfläche) zwischen Danziger Straße und Einmündung Feldweg FlSt. Nr. 2136/60 |
TOP 5 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse | Es sind keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben. |
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28.06.2022 | Sitzung Gemeinderat |
TOP 1 öffentlich |
Beschaffung eines Löschfahrzeugs 10 (LF 10) für die Feuerwehr Mühlacker Abteilung Großglattbach - Vergabe |
1. Der Auftrag zur Beschaffung eines Löschfahrzeugs 10 (LF 10) für die Feuerwehr Mühlacker Abteilung Großglattbach wird zum Preis von 451.698,71 EUR an die Fa. Josef Lentner GmbH, 85664 Hohenlinden vergeben. 2. Der Auftrag zur Beschaffung der erforderlichen Beladung für das Löschfahrzeug 10 wird zum Preis von 58.450,98 EUR an die Fa. Albert Ziegler GmbH, 89537 Giengen vergeben. 3. Zur Gesamtfinanzierung der Fahrzeugbeschaffung wird eine Verpflichtungsermächtigung aus der Hochbaumaßnahme Kindergarten-Friedrich-Münch Str. II in Höhe von 261.000 EUR umgeschichtet. |
TOP 2 öffentlich |
Vorstellung der kommunalen Kriminalstatistik 2021 | Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 3 öffentlich |
Instandsetzung Stützmauer UvD-Schule - Auftragsvergabe - |
Die Fa. BSN GmbH & Co.KG aus 72116 Mössingen erhält den Auftrag zur Instandsetzung der Stützmauer. Die Auftragssumme beträgt 109.262,77 EUR. |
TOP 4 öffentlich |
Baugebiet 'Ziegelei' Mühlacker Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Bildung eines Erschließungsabschnitts der Vetterstraße, Gemarkung Mühlacker |
Aufgrund § 37 Abs. 2 des Kommunalen Abgabengesetzes Baden-Württemberg (KAG) i. V. m. § 3 Abs. 2 der Satzung der Stadt Mühlacker über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) wird zur Ermittlung der beitragsfähigen Erschließungskosten folgender Abschnitt einer Erschließungsanlage gebildet (s. beiliegender Lageplan Anlage 1): Vetterstraße (FlSt.Nr. 2136/61 Teilfläche) zwischen Danziger Straße und Einmündung Feldweg FlSt. Nr. 2136/60 (im Lageplan Anlage 1 schraffiert dargestellt) |
TOP 5 öffentlich |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 'Wohnen am Leoweg', Dürrmenz hier: Beschluss des Entwurfs des Bebauungsplans zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplans 'Wohnen am Leoweg' auf Grundlage der Planzeichnung (Anlage 2) mit textlichen Festsetzungen (Anlage 3) und Begründung (Anlage 4), alle mit Stand vom 13.06.2022 sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand: 28.05.2022) mit Projektbeschreibung (Anlage 1) zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB. |
TOP 6 öffentlich |
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Freibad |
Der als Anlage beigefügte Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Freibad wird zur Kenntnis genommen. |
TOP 7 öffentlich |
Eigenbetrieb Freibad Beratung und Feststellung des Jahresabschluss 2020 |
Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Freibad wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG mit folgendem Ergebnis festgestellt: Bilanzsumme 15.306.889,92 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 14.291.006,44 EUR - das Umlaufvermögen 1.015.883,48 EUR davon entfallen auf der Passivseite auf: - das Eigenkapital 14.753.628,90 EUR - die Rückstellungen 4.500,00 EUR - die Verbindlichkeiten 548.761,02 EUR Jahresverlust 452.225,27 EUR Summe der Erträge 241.398,75 EUR Summe der Aufwendungen 693.624,02 EUR Verwendung des Jahresverlustes: Der Jahresverlust in Höhe von 452.225,27 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. Der Gemeinderat nimmt vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschluss 2020 Kenntnis. |
TOP 8 öffentlich |
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung | Der als Anlage beigefügte Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung wird zur Kenntnis genommen. |
TOP 9 öffentlich |
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Mühlacker - Beratung und Feststellung des Jahresabschluss 2020 |
Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Mühlacker wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG mit folgendem Ergebnis festgestellt: Bilanzsumme 26.186.261,62 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 23.673.145,01 EUR - das Umlaufvermögen 2.513.116,61 EUR davon entfallen auf der Passivseite auf: - das Eigenkapital -320.751,05 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse 9.485.662,30 EUR - die Rückstellungen 702.587,18 EUR - die Verbindlichkeiten 16.318.763,19 EUR Jahresgewinn 115.000,00 EUR Summe der Erträge 4.700.179,74 EUR Summe der Aufwendungen 4.585.179,74 EUR Behandlung des Jahresgewinns: Der Jahresgewinn in Höhe von 115.000,00 EUR wird zur Tilgung des Verlustvortrages in das Eigenkapital eingestellt. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. Der Gemeinderat nimmt vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschluss 2020 Kenntnis. |
TOP 10 öffentlich |
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Mühlacker - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnis 2020 |
1. Der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses für das Jahr 2020 auf Grundlage von § 14 Abs. 2 KAG wird zugestimmt. Die nach Abzug des in die Gebührenkalkulation 2019 eingestellten Verlustausgleichs entstandene Kostenüberdeckung beträgt im Bereich Schmutzwasser 177.044,20 EUR. Im Bereich Niederschlagswasser wurde in die Gebührenkalkulation 2020 eine Kostenüberdeckung aus Vorjahren eingerechnet. Die verbleibende Kostenüberdeckung beträgt 86.933,52 EUR. Die insgesamt im Bereich Entwässerung entstandene Kostenüberdeckung beträgt 263.977,72 EUR (Anlage 1). 2. Die Kostenüberdeckung 2020 in Höhe von 263.977,72 EUR soll in die Gebührenkalkulation 2023/2024 zusammen mit dem gebührenrechtlichen Ergebnis 2021 eingestellt werden. (Anlage 2). |
TOP 11 öffentlich |
Information über das jährliche Tiefbauprogramm der SWM Antrag A-22-12-66 |
Der Antrag A-22-12-66 ist abgelehnt. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu und beauftragt die Verwaltung nach Durchführung der Koordinierungsgespräche dem Ausschuss für Umwelt- und Technik über die geplanten Maßnahmen zu berichten. Es wurde abgelehnt: Der Ausschuss kann dann darüber entscheiden, ob ergänzend zu Maßnahmen der Stadtwerke Mühlacker eine umfängliche Straßensanierung durch die Stadt Mühlacker erfolgen soll |
TOP 12 öffentlich |
Fachliche Begleitung und Auswertung der Folgen der zeitweisen Vollsperrung der Bahnhofstraße wegen Straßenarbeiten im Bereich Drehscheibe Antrag A-22-13-32 und A-22-16-32 |
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Bahnhofstraße neue Konzepte zu erarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt durch ein Fachbüro die Folgen der zeitweisen Vollsperrung der Bahnhofstraße wegen der Straßenarbeiten im Bereich Drehscheibe im Sommer 2022 begleiten und auswerten zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, vor, während und nach den Straßenbauarbeiten eine Verkehrszählung durchzuführen. |
TOP 13 öffentlich |
An einem Sonntag im Jahr autofrei - Prüfungsauftrag Antrag A 22-15-32 |
Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 14 öffentlich |
Stadtbahnhalt Stöckach Antrag A-22-14-32 |
Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 15 öffentlich |
Status Quo-Bericht - Mobile Jugend- und Kindersozialarbeit in Mühlacker und Enzberg Antrag A-22-17-40 |
Es erfolgt kein Beschluss. Die Sitzungsvorlage wird eingebracht, soll aber in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates beraten werden. |
TOP 16 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse | Es sind keine Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt zu geben. |
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05.07.2022 | Sitzung Ausschuss für Umwelt und Technik |
TOP 1 öffentlich |
Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 'Höhenstraße 1. Änderung - Begrenzung der baulichen Dichte', Gemarkung Enzberg - Höhenstraße 11, Flurstück 3083 |
Der Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) beschließt die Zulassung einer Ausnahme gemäß § 14 Abs. 2 BauGB von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 'Höhenstraße 1. Änderung -Begrenzung der baulichen Dichte', Gemarkung Enzberg für die Errichtung eines Einzelhauses mit einer Wohneinheit in der Höhenstraße 11, auf dem Flurstück der Nummer 3083 in Enzberg. |
TOP 2 öffentlich |
Lärmaktionsplanung - Aufbringen eines lärmarmen Fahrbahnbelags auf der B35, Abschnitt Friedhof Lienzingen zum Schutz ruhiger Gebiete - Mehrkostentragung durch die Stadt Mühlacker |
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Land Baden-Württemberg eine Vereinbarung zur Mehrkostenübernahme für den Einbau von lärmarmem Asphalt abzuschließen. |
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12.07.2022 | Sitzung Verwaltungsausschuss |
TOP 1 öffentlich |
Annahme von Spenden | Die in der Anlage Nr. 1 bis 17 angeführten Spenden werden angenommen. |
TOP 2 öffentlich |
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Beschaffung von Möbeln für die Unterbringung von Ukraineflüchtlingen | Die außerplanmäßige Ausgabe zur Beschaffung von Betten für Ukraine-Flüchtlinge in Höhe von 24.898,37 Euro wird nachträglich genehmigt. |
TOP 3 öffentlich |
Beschaffung Microsoft-Server-Lizenzen | Der außerplanmäßigen Ausgabe zur Beschaffung von Behörden-Lizenzen in Höhe von 22.993,10 EUR wird zugestimmt. |
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25.07.2022 | Sitzung Gemeinderat |
TOP 1 öffentlich |
Strategie für Mühlacker - Beauftragung einer Machbarkeitsstudie 'Neue Mitte' |
1. Die MESA Development BR GmbH wird mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie gemäß dem Angebot vom 6. Mai 2022 (Anlage 1) beauftragt. 2. Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 49.980, --EUR wird zugestimmt. |
TOP 2 öffentlich |
Neufassung der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) |
Der Neufassung der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) wird zugestimmt. |
TOP 3 öffentlich |
Arbeitskreis Jugendarbeit in Mühlacker - Strukturplanung, Bausteine, Institutionalisierung |
1) Die Stadt Mühlacker initiiert und institutionalisiert einen Arbeitskreis Jugendarbeit in Mühlacker. 2) Der Arbeitskreis setzt sich in seiner Gründungsphase aus Vertreterinnen bzw. Vertretern der Gemeinderatsfraktionen, dem Stadtjugendreferenten/der Stadtjugendreferentin, einer Vertreterin des zuständigen Fachamts sowie einem Vertreter/einer Vertreterin des örtlichen und überörtlichen Trägers der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (Kreisjugendamt und Landesjugendamt) zusammen, um Struktur und Bausteine des Arbeitskreises festzulegen. Die Fraktionen benennen jeweils einen Vertreter oder eine Vertreterin zur Mitwirkung im Arbeitskreis. 3) Nach Festlegung von Struktur und Bausteinen wird ab Beginn 2023 der Arbeitskreis für die Dauer von ca. 12 Monaten erweitert um Expertinnen und Experten für die zu bearbeitende Themenfelder (= Bausteine). Am Ende des Prozesses wird ein Konzept für die weitere Arbeit und Zusammensetzung des Arbeitskreises dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt und der Arbeitskreis institutionalisiert. 4) Ab Institutionalisierung arbeitet der Arbeitskreis ohne die direkte Beteiligung von Gemeinderäten weiter, berichtet aber regelmäßig im Gemeinderat. Der außerordentlichen Kündigung der Plan B gGmbH Pforzheim des Vertrags über die finanzielle Förderung sowie die organisatorische und fachliche Begleitung der mobilen Jugendarbeit und mobilen Kindersozialarbeit in Mühlacker zum 01.06.2022 wird zugestimmt; ebenso der außerordentlichen Kündigung des Vertrags über die finanzielle Förderung sowie die organisatorische und fachliche Begleitung der offenen Jugendarbeit in Enzberg zum 01.06.2022. |
TOP 4 öffentlich |
Status Quo-Bericht - Mobile Jugend- und Kindersozialarbeit in Mühlacker und Enzberg Antrag A-22-17-40 |
1) Die Stadt Mühlacker initiiert und institutionalisiert einen Arbeitskreis Jugendarbeit in Mühlacker. 2) Der Arbeitskreis setzt sich in seiner Gründungsphase aus Vertreterinnen bzw. Vertretern der Gemeinderatsfraktionen, dem Stadtjugendreferenten/der Stadtjugendreferentin, einer Vertreterin des zuständigen Fachamts sowie einem Vertreter/einer Vertreterin des örtlichen und überörtlichen Trägers der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (Kreisjugendamt und Landesjugendamt) zusammen, um Struktur und Bausteine des Arbeitskreises festzulegen. Die Fraktionen benennen jeweils einen Vertreter oder eine Vertreterin zur Mitwirkung im Arbeitskreis. 3) Nach Festlegung von Struktur und Bausteinen wird ab Beginn 2023 der Arbeitskreis für die Dauer von ca. 12 Monaten erweitert um Expertinnen und Experten für die zu bearbeitende Themenfelder (= Bausteine). Am Ende des Prozesses wird ein Konzept für die weitere Arbeit und Zusammensetzung des Arbeitskreises dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt und der Arbeitskreis institutionalisiert. 4) Ab Institutionalisierung arbeitet der Arbeitskreis ohne die direkte Beteiligung von Gemeinderäten weiter, berichtet aber regelmäßig im Gemeinderat. Der außerordentlichen Kündigung der Plan B gGmbH Pforzheim des Vertrags über die finanzielle Förderung sowie die organisatorische und fachliche Begleitung der mobilen Jugendarbeit und mobilen Kindersozialarbeit in Mühlacker zum 01.06.2022 wird zugestimmt; ebenso der außerordentlichen Kündigung des Vertrags über die finanzielle Förderung sowie die organisatorische und fachliche Begleitung der offenen Jugendarbeit in Enzberg zum 01.06.2022. |
TOP 5 öffentlich |
Schulbudgets 2021 - Übertrag nach 2022 |
1. Die Schulbudgetreste aus 2021 in Höhe von 654.600,00 EUR werden in den Ergebnis-und Finanzhaushalt 2022 übertragen. |
TOP 6 öffentlich |
Jahresrechnung 2022 - 1. Finanzzwischenbericht |
Es erfolgt Kenntnisnahme des Finanzzwischenberichtes. |
TOP 7 öffentlich |
Haushalt 2022 - Haushaltssicherungskonzept und Investitionsplanung |
1. Den überplanten Ansätzen des Ergebnishaushaltes zur Haushaltsicherung wird zugestimmt (Anlage 1-3). 2. Den überplanten Ansätzen der Investitionsmaßnahmen 2022 des Finanzhaushaltes 2022 zur Sicherung und Verbesserung der Liquidität wird zugestimmt (Anlage 4-5). 3. Den überplanten Ansätzen der Verpflichtungsermächtigungen 2022 ff zur Reduzierung der Vorbelastungen der Folgejahre wird zugestimmt (Anlage 6-7). 4. Das Schreiben der Stadt Mühlacker an das Regierungspräsidium Karlsruhe vom 12.07.2022 zum Haushaltsicherungskonzept wird zur Kenntnis genommen (Anlage 8). |
TOP 8 öffentlich |
Stellenplan 2022 Aufhebung des Sperrvermerks im Stellenplan |
Die Haushaltsperre im Stellenplan 2022 für folgende Stellen wird aufgehoben im: 1. Dezernat 1 Die zur dauerhaften Besetzung und nicht projektgeförderten beantragten Stellen 2. Dezernat 2 Amt für Grundstücks- und Gebäudemanagement: 1,0 Stelle Energiemanagement (Stelleninhalte: 0,5 Energiemanagement und ca. 0,6 Objektbetreuung Gewerk Elektro) 1,0 Stelle Bautechniker 0,5 Stelle Gebäudeverwaltung (Aufbau Datenmanagement) 0,5 Stelle Architekt/Bauingenieur Umwelt- und Tiefbauamt: 1,0 Stelle Ingenieur Straße 1,0 Stelle Ingenieur Straße bisher befristet / Entfristung Sivola bereits erstellt 0,5 Stelle Verwaltungsaufgabe Katastertätigkeiten 1,0 Stellen davon 0,3 Entfristung/Aufstockung Gartenbautechniker davon 0,3 Aufstockung Ingenieur E 11 davon 0,05 Aufstockung Ingenieur E 12 davon 0,35 neue Stelle Gartenbautechniker |
TOP 9 öffentlich |
Umbau Erich-Fuchslocher-Platz - Auftragsvergabe - |
1. Die Fa. HS Bau in Mühlacker erhält den Auftrag. Auftragssumme: 296.398,29 EUR. 2. Der überplanmäßigen Ausgabe über rund 150.000 EUR wird zugestimmt. |
TOP 10 öffentlich |
Sanierung/Ersatzneubau Enzbrücke in Mühlhausen |
1. Die Verwaltung wird beauftragt eine 'Null-Variante' zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise - Sanierung oder Ersatzneubau - zu erarbeiten. Hierfür ist ein Fachplaner hinzuzuziehen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Holzkonstruktion des Bauwerkes, bestehend aus Trag- und Deckhölzer zu ersetzen und hierfür die erforderlichen Angebote einzuholen. 3. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme, gemäß Beschlussvorschlag 2, ist eine Brückenprüfung sowie die Traglastermittlung der Brücke durchzuführen. |
TOP 11 öffentlich |
Lärmschutzwand Heidewäldle Antrag A-22-09-66 |
1.) Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu. 2.) Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Projektstand zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung dem Ausschuss für Umwelt und Technik weiter zu berichten. |
TOP 12 öffentlich |
Mobilität und Carsharing Antrag A-22-24-32-60 |
Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 13 öffentlich |
Verlässlichkeit der Postfiliale Kernstadt Mühlacker A-22-25-32-23-WB |
Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 14 öffentlich |
Beteiligungsbericht 2019 | Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 15 öffentlich |
Übertarifliche Stufenzuordnung für neueingestellte Mitarbeitende im Anschluss an die Ausbildung | Die erstmalige Stufenzuordnung bei der Einstellung von Auszubildenden nach einer dualen Ausbildung in den von der Stadt angebotenen Ausbildungsberufen erfolgt künftig grundsätzlich übertariflich zur Erfahrungsstufe 2. |
TOP 16 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse |
Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 10.05.2022: Zwei Beamte werden befördert. Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse des Gemeinderates vom 28.06.2022: Einer Essenspreiserhöhung der Firma Hofmann Catering-Service GmbH wird zugestimmt. |
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26.07.2022 | Sitzung Gemeinderat |
TOP 3 öffentlich |
Generalsanierung Wendlerschule Lomersheim Beauftragung Vergabepaket 1 |
Die Aufträge vom Vergabepaket 1 mit o.g. Gewerken werden an folgende Firmen vergeben: Elektroinstallationsarbeiten: Ziegler Systemhaus GmbH, Hoppenlaustr.3-5, 70174 Stuttgart, Angebotspreis brutto:506.707,00EUR Sanitärarbeiten: Fa. Haustechnik Vetter, Im Bruch 8, 75443 Ötisheim, Angebotspreis brutto: 174.677,96 EUR Lüftungsarbeiten: Fa. ProLuft GmbH, Hohe Str. 6, 74372 Sersheim, Angebotspreis brutto: 237.623,37EUR Heizungsarbeiten: Fa. Essenpreis Haustechnik GmbH, Justus-von-Liebig-Straße 8, 76684 Östringen, Angebotspreis brutto: 237.165,51EUR Erd- und Rohbauarbeiten: Fa. Projektbau Mattias Regner GmbH, Dr.- Georg - Schäfer - Str. 2, 93437 Furth im Wald, Angebotspreis brutto: 869.833,84EUR Abbrucharbeiten/ Schadstoffsanierung: Fa. BW-Abbruch GmbH, Hölderlinstraße 58A, 70193 Stuttgart, Angebotspreis brutto:88.508,23EUR |
TOP 4 öffentlich |
Windenergie in Mühlacker |
Die gezeigte Präsentation (s. anbei) wird zur Kenntnis genommen. 1. Der Gemeinderat nimmt den in der Sachdarstellung vorgestellten Projektablauf zur Kenntnis und stimmt diesem zu. 2. Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung soll Grundlage die Annahme einer möglichen Übertragung städtischer Grundstücke auf die Stadtwerke Mühlacker GmbH sein (Pacht oder Eigentum). 3. Die Stadt beauftragt die Stadtwerke Mühlacker GmbH die notwendigen weiteren Schritte einzuleiten. Die mögliche Gründung einer gemeinsamen Projektentwicklungsgesellschaft und/oder einer Betriebsgesellschaft mit den Kommunalpartnern soll geprüft werden. |
TOP 5 öffentlich |
Bebauungsplan Wohngebiet 'Alte Ziegelei' Überarbeitung der städtebaulichen Planung auf Basis der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung |
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren auf Basis des städtebaulichen Entwurfs gem. Anlage 7-9 (Kettenhausbebauung entlang der Westgrenze, mit um ein Geschoss abgesenktem Gebäude in der Nordwestecke) fortzuführen. |
TOP 6 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse |
Folgender Beschluss wird bekannt gegeben: Nichtöffentlich gefasster Beschluss des Gemeinderates vom 25.07.2022: • Die für die weitere Klärschlammentsorgung erforderliche Änderung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird beschlossen. |
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19.09.2022 | Sitzung Verwaltungsausschuss |
TOP 1 öffentlich |
Verkauf Grundstück Flst. Nr. 1185/4 (Gewerbefläche), Ludwig-Thoma-Straße 3, Enzberg | Der Tagesordnungspunkt wird vertragt. |
TOP 2 öffentlich |
Elektro-Scooter-Verleihbetrieb im Stadtgebiet Mühlacker | Die Stadtverwaltung wird mit der Ausschreibung eines E-Scooter-Angebots für Mühlacker beauftragt |
TOP 3 öffentlich |
Einführung einer Zusatzbezeichnung nach § 5 Abs. 3 Gemeindeordnung - Senderstadt Mühlacker - Etterdorf Lienzingen |
Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat: 1.) Die Stadt Mühlacker soll gemäß § 5 Abs. 3 Gemeindeordnung die Zusatzbezeichnung Senderstadt führen. Die Verwaltung stellt einen entsprechend begründeten Antrag beim Innenministerium Baden-Württemberg. 2.) Der Stadtteil Lienzingen soll gemäß § 5 Abs. 3 Gemeindeordnung die Zusatzbezeichnung Etterdorf führen. Die Verwaltung stellt einen entsprechend begründeten Antrag beim Innenministerium Baden-Württemberg |
TOP 4 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse |
Der Vorsitzende gibt folgende nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekannt: - Eine Person wird ab sofort in der Kindergartensozialarbeit eingesetzt - Ein Beschäftigungsverhältnis wird entfristet Der Vorsitzende gibt folgende Eilentscheidung bekannt: - Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe. - Auftragsvergabe der Unterstützung des integrierten Klimaschutzkonzeptes an EnergyEffizienz GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt. |
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20.09.2022 | Sitzung Ausschuss für Umwelt und Technik |
TOP 1 öffentlich |
Verlängerung der Veränderungssperre 'Goldshaldenstraße / Schillerstraße' in Mühlacker gemäß § 17 Absatz 1, Satz 3 Baugesetzbuch um ein Jahr, bis zum 13.06.2023 |
Der Ausschuss für Umwelt und Technik beschließt die Verlängerung (Anlage 1) der nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellten Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 'Goldshaldenstraße / Schillerstraße' in Mühlacker (Anlage 2) gemäß § 17 Abs. 1 BauGB bis zum 13.06.2023. |
TOP 2 öffentlich |
Schreiben des Regionalverbands Nordschwarzwald zur Abfrage des Änderungsbedarfs am Regionalplan 2015 Nordschwarzwald | Es wird keine Notwendigkeit für einen Änderungsantrag zur Ausnahme von einer festgelegten Grünzäsur oder Grünzug gesehen. |
TOP 3 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse | Der Vorsitzende informiert, dass keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben seien. |
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27.09.2022 | Sitzung Gemeinderat |
TOP 2 öffentlich |
Bebauungsplan Wohngebiet 'Alte Ziegelei' Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung |
Der Gemeinderat beschließt über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen gem. Abwägungsprotokoll (s. Anlage). Die Verwaltung wird beauftragt, die Zahl der baurechtlich notwendigen Stellplätze in den Clustern A-E 0, C 2-6, D 2-6, E 1-6 mit 1,0/Wohneinheit festzusetzen und den ergänzenden Bau von Quartiersparkhäusern in die Wege zu leiten. Damit wäre eine durchschnittliche Stellplatzzahl von maximal 1,58 möglich. Es soll eine Mindeststellplatzzahl für Fahrradstellplätze festgesetzt werden. |
TOP 3 öffentlich |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 'Ziegeleistraße Lebensmittelmärkte' Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung |
Der Gemeinderat beschließt über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen gem. Abwägungsprotokoll (Anlage 1). |
TOP 4 öffentlich |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 'Ziegeleistraße Baumarkt' Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung |
Der Gemeinderat beschließt über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 'Ziegeleistraße Baumarkt' gem. § 3 Abs. 1 und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen gem. Abwägungsprotokoll vom 06.09.2022 (Anlage 1). |
TOP 5 öffentlich |
Sicherung der Hausarztversorgung (MVZ Mühlacker) |
1. Die Stadt Mühlacker unterstützt die RKH MVZ Enzkreis-Kliniken gGmbH zur Sicherung der Hausarztversorgung für einen Versorgungsauftrag für mindestens 10 Jahre mit einer Einmalzahlung in Höhe von 25.000, -- EURO 2. Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 25.000, -- EURO wird genehmigt. |
TOP 6 öffentlich |
Sicherung der Hausarztversorgung (Drs. Katja Riegel und Barbara Wodzynski |
1. Die Stadt Mühlacker unterstützt Frau Dr. Katja Riegel zur Sicherung der Hausarztversorgung für einen Versorgungsauftrag für mindestens 10 Jahre mit einer Einmalzahlung in Höhe von 25.000, -- EURO. 2. Die Stadt Mühlacker unterstützt Frau Barbara Wodzynski zur Sicherung der Hausarztversorgung für einen Versorgungsauftrag für mindestens 10 Jahre mit einer Einmalzahlung in Höhe von 25.000, -- EURO. 3. Eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 25.000, -- EURO wird genehmigt. |
TOP 7 öffentlich |
Einführung einer Zusatzbezeichnung nach § 5 Abs. 3 Gemeindeordnung - Senderstadt Mühlacker - Etterdorf Lienzingen |
1.) Die Stadt Mühlacker soll gemäß § 5 Abs. 3 Gemeindeordnung die Zusatzbezeichnung Senderstadt führen. Die Verwaltung stellt einen entsprechend begründeten Antrag beim Innenministerium Baden-Württemberg. 2.) Der Stadtteil Lienzingen soll gemäß § 5 Abs. 3 Gemeindeordnung die Zusatzbezeichnung Etterdorf führen. Die Verwaltung stellt einen entsprechend begründeten Antrag beim Innenministerium Baden-Württemberg. |
TOP 8 öffentlich |
Klimaschutzkonzept - aktueller Stand | Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 9 öffentlich |
2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten |
1. Der Gemeinderat beschließt die Unterzeichnung der Musterresolution und schließt sich somit der anliegenden Erklärung 'Agenda 2030 - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten' an. 2. In diesem Rahmen wird die Stadt weitere Maßnahmen in Angriff nehmen. Erste Schritte sind wie erläutert bereits erfolgt. Geplant ist die kontinuierliche Einbindung der Ziele der Agenda 2030 in alle Bereiche und Ämter der Stadtverwaltung. |
TOP 10 öffentlich |
Zukunft schaffen - für eine attraktive, inklusive und smarte Innenstadt Antrag A-22-28-23WB |
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu. |
TOP 11 öffentlich |
Information zu Energiesparmaßnahmen | Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 12 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse |
Folgender nichtöffentlich gefasster Beschluss wird bekannt gegeben: • Die Stelle 'Stadtjugendreferent/in' wird besetzt. |
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11.10.2022 | Sitzung Verwaltungsausschuss |
TOP 2 öffentlich |
Bericht der Integrationsbeauftragen 2021/2022 | Es erfolgt Kenntnisnahme |
TOP 3 öffentlich |
Verkauf Grundstück Flst. Nr. 913/4 (Gewerbefläche), Dorfwiesenstraße, Enzberg |
1. Die Stadt Mühlacker veräußert an Herrn Staib das Grundstück Flst. Nr. 913/4 Enzberg, 848 m² zum Preis von 75.000 EUR. 2. Die Verwaltung wird zur Regelung näherer Einzelheiten ermächtigt. |
TOP 4 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse |
Der Vorsitzende gibt folgende nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekannt: Das Grundstück mit der Flurstücksnr. 4051/60, In den Waldäckern, Gebäude- und Freifläche, mit einer Fläche von ca. 1.992 m² wird an die Fa. Krco Fensterbau aus Mühlacker veräußert. |
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18.10.2022 | Sitzung Ausschuss für Umwelt und Technik |
TOP 1 öffentlich |
Freiflächen-Photovoltaik-Anlage - Aufstellung eines Bebauungsplans Gewann Seite, Großglattbach |
Der UTA beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans 'Freiflächen-Photovoltaik-Anlage 'Gewann Seite', Gemarkung Großglattbach, gem. § 2 Abs. 1 BauGB. |
TOP 2 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse |
Der Vorsitzende gibt folgenden nichtöffentlich gefassten Beschluss bekannt: Der Ausschuss für Umwelt und Technik stimmt der Ablösung eines nicht nachgewiesenen baurechtlich notwendigen Stellplatzes für die erfolgten Umnutzungen eines Geschäftshauses in der Bahnhofstraße auf der Grundlage des vom Gemeinderat am 14.02.1989 beschlossene Ablösesatzes der Zone I von 20.000 DM je Stellplatz (entspricht 10.225,85 Euro) zu. |
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25.10.2022 | Sitzung Gemeinderat |
TOP 1 öffentlich |
Bebauungsplan Wohngebiet 'Alte Ziegelei' Entwurfs- und Offenlagebeschluss |
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplans 'Alte Ziegelei', Gemarkung Mühlacker, bestehend aus Planzeichnung (Anlage 1), textlichen Festsetzungen mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO (Anlage 2) und Begründung (Anlage 3) - alle mit Stand vom 30.09.2022 - zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für eine Dauer von sechs Wochen. |
TOP 2 öffentlich |
Änderung 3A des Flächennutzungsplans 2025 Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim (FNP) im Bereich 'Ziegeleigelände Wohnen' in Mühlacker Beschluss über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss des Entwurfs zur Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch. |
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Abwägungsempfehlungen gem. Anlage 1 berücksichtigt. 2. Der vorliegende Planentwurf der Änderung 3A des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim - 'Ziegeleigelände Wohnen' (Stand 31.08.2022) und dessen Begründung (Stand vom 01.09.2022) und Umweltbericht zum Bebauungsplan Ziegeleigelände (Stand 30.09.2022) wird zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer einmonatigen Offenlage in den Rathäusern Mühlacker und Ötisheim durchgeführt. |
TOP 3 öffentlich |
Generalsanierung Wendlerschule Lomersheim -Beauftragung Vergabepaket 2 (Ausbau) • WDVS Arbeiten • Schreinerarbeiten • Trockenbauarbeiten • Kunststofffenster • Metallbauarbeiten |
Die Aufträge vom Vergabepaket 2 (Ausbau) mit o.g. Gewerken werden an folgende Firmen vergeben: WDVS Außenputzarbeiten: Projectliving GmbH, Hedwig-Wachenheim-Karree 100, 51107 Köln, Angebotspreis brutto:171.296,24 EUR Schreinerarbeiten Heinen Innen- und Objektausbau GmbH, Liststraße 6, 74360 Ilsfeld, Angebotspreis brutto: 182.080,06 EUR Trockenbauarbeiten: Ullrich & Schön, Salierstr.40-42, 70736 Fellbach-Schmiden, Angebotspreis brutto: 173.775,70 EUR Kunststofffenster: Adam Fensterbau GmbH, Bachstr.5, 75428 Illingen, Angebotspreis brutto: 106.024,24 EUR Metallbauarbeiten: Weissenrieder Glasgestaltung GmbH & Co. KG, Allmend 25, 75038 Oberderdingen, Angebotspreis brutto: 124.327,39 EUR |
TOP 4 öffentlich |
Unterbringung des Stadtarchivs Mühlacker Antrag A-22-29-23-40 |
Die Verwaltung wird beauftragt einen geeigneten Fachplaner zu suchen und zu beauftragen bzw. dem Gemeinderat zu berichten. |
TOP 5 öffentlich |
Sanierung 'Ortskern II Lienzingen' Antrag auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm 2023 |
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Aufnahme des Erneuerungsgebiets 'Ortskern II Lienzingen' in das Landessanierungsprogramm in der von der Verwaltung vorgestellten Form (Anlage 2) mit einem Förderrahmen von 5.645.000 EUR (Anlage 1) zu stellen. |
TOP 6 öffentlich |
Sanierungsgebiete in Mühlacker - Sachstandsberichte 2023 | Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 7 öffentlich |
Beschaffung von zwei Wechselladerfahrzeugen für die Feuerwehr Mühlacker |
Der Gemeinderat stimmt der europaweiten Ausschreibung von zwei Wechselladerfahrzeugen für die Feuerwehr Mühlacker zu. Die Kosten für ein Fahrzeug betragen 350.000 EUR und somit insgesamt 700.000 EUR. Die Beschaffung wird nach der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu) mit 61.000 EUR pro Fahrzeug sowie zusätzlich mit 50.000 EUR pro Fahrzeug vom Enzkreis bezuschusst, da die Fahrzeuge auch zum überörtlichen Einsatz kommen. Der Gesamtzuschuss für die beiden Fahrzeuge beträgt somit 222.000 EUR. Die Finanzierung erfolgt, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, im Rahmen des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2022. |
TOP 8 öffentlich |
Kostenrahmen für das Kulturprogramm der Stadt Mühlacker - Spielzeit 2023/2024 | Die vhs Mühlacker wird zur Durchführung aller Veranstaltungen aus Beschlussvorschlag 1 außer dem ENZival beauftragt. Gesamtausgabenbedarf 199.000,- EUR |
TOP 9 öffentlich |
Errichtung eines vollautomatischen Fahrradparkhauses am Bahnhof Mühlacker - Auftragsvergabe |
1. Die Fa. V-Locker AG, Dübendorf, Schweiz, wird mit der Herstellung und dem Bau in Höhe von 1.213.521,36 EUR beauftragt. 2. Die Fa. V-Locker AG, Dübendorf, Schweiz, wird mit der Durchführung der Wartung und Fernwartung der Anlage in Höhe von 19.432,70 EUR/jährlich längstens für einen Zeitraum von vier Jahren, beauftragt. 3. Die Fa. V-Locker AG, Dübendorf, Schweiz, wird mit der Bereitstellung des Buchungs- und Abrechnungssystems per Mobilfunk-App und Direkt-Support in Höhe von rund 5.700,00 EUR/jährlich beauftragt. 4. Der Gemeinderat stimmt der Herstellung einer Holzfassade zu, sofern dies kostenneutral erfolgt. Dem Gemeinderat ist das Ergebnis der Planung vorzulegen. 5. Der Gemeinderat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe zu. Die erforderlichen Haushaltsmittel für 2023 werden bereitgestellt. |
TOP 10 öffentlich |
Erneuerung Fahrbahnbelag der Enzbrücke Mühlhausen - Auftragsvergabe |
Die Fa. Karl Gommel GmbH aus Mühlacker erhält den Auftrag zur Erneuerung des Fahrbahnbelages der Enzbrücke in Mühlhausen. Die Auftragssumme beträgt 76.234,49 Euro. |
TOP 11 öffentlich |
Neubau einer Löschwasserzisterne beim Krankenhaus Mühlacker - Auftragsvergabe |
Die Fa. HS-Bau GmbH aus Mühlacker erhält den Auftrag zur Durchführung der Erd- und Tiefbauarbeiten zur Erstellung einer Löschwasserzisterne beim Krankenhaus Mühlacker. Die Auftragssumme beträgt 159.315,83 Euro. |
TOP 12 öffentlich |
Verkauf Grundstück Flst. Nr. 1185/4 (Gewerbefläche), Ludwig-Thoma-Str. 3, Enzberg |
1. Die Stadt Mühlacker veräußert an Herrn Camkerten das Grundstück Flst. Nr. 1185/4, 593 m², Gewerbefläche, Enzberg, Ludwig-Thoma-Str. 3. Der Kaufpreis beträgt 130,-EUR / m² (77.090 EUR). 2. Die Verwaltung wird zur Regelung näherer Einzelheiten ermächtigt. |
TOP 13 öffentlich |
Verkauf einer Teilfläche des Flst. 6510, Sperberweg, für den Sozialwohnungsbau |
1. Die Teilfläche des Flst.Nr. 6510 mit ca. 2.300 m² wird zum Preis von 350,- EUR /m² an die 'Hoffnungsträger Stiftung' (nuveen Real Estate) verkauft. 2. Die Verwaltung wird zur Regelung weiter Einzelheiten ermächtigt. |
TOP 14 öffentlich |
Anmietung der Wohnungen im Sperberweg der Hoffnungsträger Projektentwickler GmbH |
Die angebotenen Wohnungen (18 Wohnungen unterschiedlicher Größe) im Sperberweg, Flst. 6512, werden von der Stadt Mühlacker auf Dauer angemietet. |
TOP 15 öffentlich |
Situation der städt. Wohnungen im Sperber- und Falkenweg Antrag A-22-33-23-32-40 |
Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 16 öffentlich |
Beschaffung von daten- und medientechnischen Ausrüstung für die Schulen in Mühlacker (Digitalpakt Schule) |
Der Beschaffung der daten- und medientechnischen Ausrüstung aus den Mitteln des landesweiten Förderprogramms DigitalPakt Schule Baden-Württemberg für die städtischen Schulen in Mühlacker in Höhe von insgesamt 986.611,91 EUR wird zugestimmt. Die Gesamtkosten verteilen sich auf folgende Lose und Anbieter (alle Beträge incl. der gesetzl. MwSt): Los 1 - PC-Technik: 145.715,50 EUR BOA Business Solutions GmbH in Laupheim Los 2 - Medientechnik: 600.054,17 EUR IS4IT GmbH in Oberhaching Los 3 - Netzwerktechnik: 240.842,24 EUR ACP IT Solutions GmbH in Leinfelden-Echterdingen Gesamt 986.611,91 EUR |
TOP 17 öffentlich |
Stadtbau Mühlacker GmbH - Übertragung der Geschäftsbesorgung |
Der Gemeinderat empfiehlt der Gesellschafterversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrates: 1. Dem Geschäftsbesorgungs- und Dienstleistungsvertrag vom 25.08.2022 zwischen der Stadtbau Mühlacker GmbH und der Bietigheimer Wohnbau GmbH (Anlage 1 nö) wird zugestimmt. |
TOP 18 öffentlich |
Attraktive Arbeitgeberin Stadt Mühlacker |
1. Ab dem Jahr 2023 wird ein Budget von insgesamt 100.000 EUR für die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität im Haushalt bereitgestellt, das wie folgt verwendet wird: a. Mitarbeitende der Stadt Mühlacker erhalten ab dem 01.01.2023 in stets widerruflicher Weise zusätzlich zum geschuldeten Entgelt einen Zuschuss gem. § 15 Abs. 3 EStG. Voraussetzung ist der Nachweis eines Abonnements mit regelmäßig verkehrenden öffentlichen Beförderungsmitteln. Der Zuschuss beträgt für die Dauer des Abonnements maximal 40 EUR monatlich bzw. maximal die Höhe der tatsächlichen monatlichen Kosten, sofern diese unter 40 EUR liegen. b. Neue Mitarbeitende erhalten ein Begrüßungsgeschenk c. Ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit Fortbildungs- und Bewegungsangeboten, Informationstagen u. ä. wird aufgebaut. d. Mineralwasser wird den Mitarbeitenden ganzjährig kostenlos zur Verfügung gestellt. e. Zu runden Geburtstagen ab dem 30. Geburtstag erhalten Mitarbeitende eine Aufmerksamkeit, Wert 15 EUR. f. Für amtsinterne teambildende Maßnahmen erhalten die einzelnen Ämter jährlich ein Budget in Höhe von 15 EUR je beschäftigter Person. g. Die Verwaltung wird ermächtigt, aus diesem Budget weitere Maßnahmen in eigener Zuständigkeit festzulegen. h. Die Verwaltung wird ermächtigt, organisatorische Regelungen für die einzelnen Maßnahmen und Angebote zu treffen. 2. Für das Jahr 2022 wird einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 12.000 EUR für teambildende Maßnahmen, die Bereitstellung von Mineralwasser und ggf. für weitere Maßnahmen im Jahr 2022 zugestimmt. |
TOP 19 öffentlich |
Gemeindevollzugsdienst und dessen Einsatzintensität Antrag A 22-32-32-20-40 |
Eine Einbringung ist erfolgt. Die weitere Beratung soll in dem entsprechend zuständigen Ausschuss erfolgen. |
TOP 20 öffentlich |
Taubenpopulation Alemannenstraße Lienzingen Antrag A-22-31-32 |
Eine Einbringung ist erfolgt. Die weitere Beratung soll in dem entsprechend zuständigen Ausschuss erfolgen. |
TOP 21 öffentlich |
Unterhaltung der Liebfrauenkirche, Lienzingen, Kulturdenkmal nach § 12 DSchG Antrag A-22-23-23 |
Eine Einbringung ist erfolgt. Die Beratung soll in dem entsprechend zuständigen Ausschuss erfolgen. |
TOP 22 öffentlich |
Fertigstellung des Wohngebietes Goldshalde Antrag A-22-30-66 |
1.) Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu. 2.) Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend einen Zeitplan für die Fertigstellung des Wohngebietes Goldshalde (Emrichstraße/Ascherstraße) dem Gemeinderat vorzulegen. |
TOP 23 öffentlich |
Sanieren statt schließen! - BMWSB-Bundesprogramm 'Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur' Antrag A-22-27-23-20 |
Die Verwaltung wird das Thema Fortentwicklung Sportgebiet Käppele zur Beratung aufrufen. Ausgehend von der Entscheidung des kommunalen Gremiums kann dann der Zuschussantrag gestellt werden. |
TOP 24 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse |
Der folgende Beschluss wird bekannt gegeben: Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse des Gemeinderates vom 27.09.2022: 1.) Der Gemeinderat strebt eine Trägerschaft des Kindergartens am Gesundheitscampus an. 2.) Bei der bisherigen vertraglichen Regelung mit kirchlichen und freien Kita-Trägern, wonach die Stadt Mühlacker den Trägern kalkulatorische Mietkosten für von der Stadt für den Kitabetrieb zur Verfügung gestellte Räume zu 100% erlässt und in angemieteten Räumen die Mietkosten zu 100% erstattet, werden die Verträge mit sofortiger Wirkung dahingehend angepasst, dass dabei die (kalkulatorische) Miete den Preis von 12 EUR/qm für Innenräume und 2 EUR/qm für Außengelände nicht übersteigen darf. |
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08.11.2022 | Sitzung Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker / Ötisheim |
TOP 1 öffentlich |
Änderung 3A des Flächennutzungsplans 2025 Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim (FNP) im Bereich 'Ziegeleigelände Wohnen' in Mühlacker Beschluss über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss des Entwurfs zur Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch. |
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Abwägungsempfehlungen gem. Anlage 1 berücksichtigt. 2. Der vorliegende Planentwurf der Änderung 3A des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim - 'Ziegeleigelände Wohnen' (Stand 31.08.2022) und dessen Begründung (Stand vom 01.09.2022) und Umweltbericht zum Bebauungsplan Ziegeleigelände (Stand 30.09.2022) wird zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer einmonatigen Offenlage in den Rathäusern Mühlacker und Ötisheim durchgeführt. |
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08.11.2022 | Sitzung Verwaltungsausschuss |
TOP 1 öffentlich |
Taubenpopulation Alemannenstraße Lienzingen Antrag A-22-31-32 |
Empfehlungsbeschluss: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes durch einen externen Dienstleister. Vor Auftragserteilung ist das Angebot des Dienstleisters im Verwaltungsausschuss erneut zu beraten. |
TOP 2 öffentlich |
Gemeindevollzugsdienst und dessen Einsatzintensität Antrag A 22-32-32-20-40 |
Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 3 öffentlich |
Sender - städtischer Zuschuss zum Denkmalerhalt | Die Wahrzeichen Sender Mühlacker gemeinnützige UG erhält für das Jahr 2020 einen Zuschuss zum Erhalt des denkmalgeschützten Senders in Höhe von 22.500 EUR. |
TOP 4 öffentlich |
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Mühlacker - Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2023 - Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2024 |
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat: 1. Die Kalkulationen mit den zugrundeliegenden Berechnungen werden gebilligt. 2. Gebührenkalkulation 2023 Die bestehende Kostenüberdeckung aus dem gebührenrechtlichen Ergebnis 2020 im Bereich Schmutzwasser wird mit einem Teilbetrag eingestellt. Die kalkulierte Schmutzwassergebühr zum 01.01.2023 beträgt 2,00 EUR/m³ (bisher 1,90 EUR/m³). Im Bereich Niederschlagswassergebühr wird die Kostenüberdeckung aus dem gebührenrechtlichen Ergebnis 2020 mit einem Teilbetrag eingestellt. Die Niederschlagswassergebühr ab dem 01.01.2023 beträgt 0,28 EUR/m² (bisher 0,34 EUR/m²) (Anlage 1). 3. Gebührenkalkulation 2024 Die noch bestehende Kostenüberdeckung aus dem gebührenrechtlichen Ergebnis 2020 wird vollständig eingestellt. Die kalkulierte Schmutzwassergebühr zum 01.01.2024 beträgt 2,00 EUR/m³ (bisher 1,90 EUR/m³). Im Bereich Niederschlagswassergebühr die noch bestehende Kostenüberdeckung aus dem gebührenrechtlichen Ergebnis 2020 vollständig eingestellt. Die Niederschlagswassergebühr ab dem 01.01.2024 beträgt 0,28 EUR/m² (bisher 0,34 EUR/m²) (Anlage 2). 4. Ausgleich von Kostenüberdeckungen/Kostenunterdeckungen Durch Einstellung in die Gebührenkalkulationen 2023 und 2024 werden sämtliche bestehenden Kostenunterdeckungen und Kostenüberdeckungen aus Vorjahren vollständig und fristgerecht ausgeglichen (Anlage 3). |
TOP 5 öffentlich |
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Mühlacker - Kalkulation von Abwassergebühren für die Abwasserbeseitigung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben |
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat: 1. Der Kalkulation mit den zugrundeliegenden Berechnungen wird zugestimmt. 2. Die Entsorgungsgebühr bei Kleinkläranlagen beträgt 30,00 EUR je m³ Schlamm. 3. Die Entsorgungsgebühr bei geschlossenen Gruben beträgt 1,50 EUR je m³ Abwasser. 4. Die Satzung tritt ab dem 01.01.2023 in Kraft. |
TOP 6 öffentlich |
Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung |
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat: 1. Der in Anlage 1 beigefügten Änderungssatzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Mühlacker (AbwS) wird zugestimmt. 2. Die Satzung tritt ab dem 01.01.2023 in Kraft |
TOP 7 öffentlich |
1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan der Stadt Mühlacker für das Haushaltsjahr 2022 | Es erfolgt Einbringung |
TOP 8 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse | Es sind keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben. |
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14.11.2022 | Sitzung Ausschuss für Umwelt und Technik |
TOP 1 öffentlich |
Baumfällungen im Winter 2022 / 2023 | Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 2 öffentlich |
Unterhaltung der Liebfrauenkirche, Lienzingen, Kulturdenkmal nach § 12 DSchG Antrag A-22-23-23 |
Der Antrag wird angenommen. |
TOP 3 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse | Der Vorsitzende informiert, dass keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben seien. |
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15.11.2022 | Sitzung Gemeinderat |
TOP 1 öffentlich |
Integrierte Stadtentwicklungsplanung (ISEK) Vortrag zur Einführung in die Thematik |
Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 2 öffentlich |
Kreditaufnahmen 2022 |
Im Rahmen der vom Regierungspräsidium Karlsruhe mit Haushaltserlass vom 22.02.2022 genehmigten Kreditermächtigungen 2022 wird der Aufnahme von Krediten von bis zu 4.088.700,00 EUR zugestimmt. Davon entfallen auf: Kernhaushalt 2.500.000,00 EUR EB Stadtentwässerung 1.588.700,00 EUR Die Stadtkämmerei wird beauftragt, den jeweiligen Kreditbedarf in Abhängigkeit von der Kassenliquidität im üblichen Bankverteiler abzufragen und in Verträgen in eigener Zuständigkeit abzuschließen. Den Zuschlag soll jeweils der wirtschaftlichste Bieter erhalten. |
TOP 3 öffentlich |
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Mühlacker - Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2023 - Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2024 |
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat: 1. Die Kalkulationen mit den zugrundeliegenden Berechnungen werden gebilligt. 2. Gebührenkalkulation 2023 Die bestehende Kostenüberdeckung aus dem gebührenrechtlichen Ergebnis 2020 im Bereich Schmutzwasser wird mit einem Teilbetrag eingestellt. Die kalkulierte Schmutzwassergebühr zum 01.01.2023 beträgt 2,00 EUR/m³ (bisher 1,90 EUR/m³). Im Bereich Niederschlagswassergebühr wird die Kostenüberdeckung aus dem gebührenrechtlichen Ergebnis 2020 mit einem Teilbetrag eingestellt. Die Niederschlagswassergebühr ab dem 01.01.2023 beträgt 0,28 EUR/m² (bisher 0,34 EUR/m²) (Anlage 1). 3. Gebührenkalkulation 2024 Die noch bestehende Kostenüberdeckung aus dem gebührenrechtlichen Ergebnis 2020 wird vollständig eingestellt. Die kalkulierte Schmutzwassergebühr zum 01.01.2024 beträgt 2,00 EUR/m³ (bisher 1,90 EUR/m³). Im Bereich Niederschlagswassergebühr die noch bestehende Kostenüberdeckung aus dem gebührenrechtlichen Ergebnis 2020 vollständig eingestellt. Die Niederschlagswassergebühr ab dem 01.01.2024 beträgt 0,28 EUR/m² (bisher 0,34 EUR/m²) (Anlage 2). 4. Ausgleich von Kostenüberdeckungen/Kostenunterdeckungen Durch Einstellung in die Gebührenkalkulationen 2023 und 2024 werden sämtliche bestehenden Kostenunterdeckungen und Kostenüberdeckungen aus Vorjahren vollständig und fristgerecht ausgeglichen (Anlage 3). |
TOP 4 öffentlich |
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Mühlacker - Kalkulation von Abwassergebühren für die Abwasserbeseitigung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben |
1. Der Kalkulation mit den zugrundeliegenden Berechnungen wird zugestimmt. 2. Die Entsorgungsgebühr bei Kleinkläranlagen beträgt 30,00 EUR je m³ Schlamm. 3. Die Entsorgungsgebühr bei geschlossenen Gruben beträgt 1,50 EUR je m³ Abwasser. |
TOP 5 öffentlich |
Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung |
1. Der in Anlage 1 beigefügten Änderungssatzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Mühlacker (AbwS) wird zugestimmt. 2. Die Satzung tritt ab dem 01.01.2023 in Kraft. |
TOP 6 öffentlich |
Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung für die Abwasserbeseitigung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben |
1. Der in Anlage 1 beigefügten Änderungssatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Stadt Mühlacker wird zugestimmt. 2. Die Satzung tritt ab dem 01.01.2023 in Kraft. |
TOP 7 öffentlich |
Stadtwerke Mühlacker GmbH - Jahresabschluss 2021 |
Der Gemeinderat empfiehlt der Gesellschafterversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrates: 1) Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird in der vorliegenden geprüften Fassung mit einer Bilanzsumme von 59.456.976,78 EUR festgestellt; 2) der Jahresüberschuss in Höhe von 185.378,98 EUR wird auf neue Rechnung vorzutragen. 3) die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung; 4) der Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 wird der BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, erteilt. |
TOP 8 öffentlich |
Stadtbau Mühlacker GmbH - Jahresabschluss 2021 |
Der Gemeinderat empfiehlt der Gesellschafterversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrates: 1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird in der vorliegenden geprüften Fassung mit einer Bilanzsumme von 2.262.895,47 EUR festgestellt; 2. der Jahresfehlbetrag in Höhe von 82.405,63 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen; 3. die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung; 4. der Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022, wird der BLRP Treuhand GmbH (Bausch, Lau, Rottler und Partner) Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft in Stuttgart, erteilt. |
TOP 9 öffentlich |
1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan der Stadt Mühlacker für das Haushaltsjahr 2022 | Der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan der Stadt Mühlacker für das Haushaltsjahr 2022 wird zugestimmt. |
TOP 10 öffentlich |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Uhlandstraße 99 - Änderung des Durchführungsvertrags - hier Nordansicht, Ostansicht und Südansicht | Änderung der Pläne Nordansicht, Ostansicht (Anlage 6 des unterzeichneten Durchführungsvertrags zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Uhlandstraße 99, 23.07.2012) und Südansicht (Anlage 7 des unterzeichneten Durchführungsvertrags zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Uhlandstraße 99, 23.07.2012) des Durchführungsvertrags zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Uhlandstraße 99 gemäß der Ansichten in Anlage 1. |
TOP 11 öffentlich |
UvD-Schule - Instandsetzung Mauer | Die Fa. BSN + Co. KG aus Mössingen wird mit dem geprüftem Nachtrag Nr. 1 in Höhe von 42.265,16 EUR beauftragt. |
TOP 12 öffentlich |
Erneuerung Schlammentwässerung Klärwerk Lomersheim - Auftragsvergabe |
Die Firma Flottweg SE, 84137 Vilsbiburg, erhält den Auftrag. Der zugehörige Instandhaltungsvertrag gilt als mit abgeschlossen. Auftragssumme: 722.930,47 EUR brutto |
TOP 13 öffentlich |
Finanzierung Umsetzung Innenstadtentwicklung Mühlacker 2030 |
1.) Beschluss [einstimmig]: Der Zuschuss der Stadt Mühlacker zum Citymanagement wird für 2023 von 65.000 EUR um 15.000 EUR auf 80.000 EUR erhöht. 2.) Beschluss [23 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen]: Zur Umsetzung der Maßnahmen aus der Innenstadtentwicklung, wie in Anlage 1 dargestellt, werden in den Haushalt 2023 120.000 EUR aufgenommen. Beschluss [12 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen]: Einzelmaßnahmen bis 10.000 Euro können mit der Stadtverwaltung abgestimmt und entschieden werden. Darüber hinaus liegt die Zuständigkeit beim Gemeinderat. |
TOP 14 öffentlich |
Werbekampagne Dürrmenz Antrag A-22-35-23-WB-32 |
Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 15 öffentlich |
Spielplatz im Bannholz Nord wiederherstellen Antrag A-22-36-66 |
1) Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu. 2) Die Verwaltung wird den mit den Anwohnern abgestimmten Entwurf im Umwelt-und-Technik-Ausschuss vorstellen. |
TOP 16 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse |
Es sind keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekannt zu geben. |
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29.11.2022 | Sitzung Gemeinderat |
TOP 1 öffentlich |
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 Einbringung, Beratung und Beschlussfassung |
Es erfolgt Einbringung. |
TOP 2 öffentlich |
Wirtschaftsplan 2023 Eigenbetrieb Freibad Einbringung, Beratung und Beschlussfassung |
Es erfolgt Einbringung. |
TOP 3 öffentlich |
Wirtschaftsplan 2023 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Mühlacker Einbringung, Beratung und Beschlussfassung |
Es erfolgt Einbringung. |
TOP 4 öffentlich |
Generalsanierung Wendlerschule Lomersheim - Beauftragung Innenputzarbeiten - Änderung Beschluss vom 07.12.2021 |
1.) Das Gewerk Innenputzarbeiten wird an die Fa. Hettich Stuckateurbetrieb GmbH, Sonnenbergstraße 6, 71665 Vaihingen/Enz-Aurich zu einem Preis von brutto 131.430,80 EUR vergeben 2.) Der Ausführung einer Luft-Wasserwärmepumpe wird entgegen des Beschlusses Nr.3f der Vorlage 237/2021 vom 07.12.2022 nachträglich zugestimmt (Luft-Wasser-Wärmepumpe in Kombination mit Gas-Brennwertkessel). Ein entsprechender Nachtrag der bereits beauftragten Heizungsfirma liegt vor und wird beauftragt (brutto 132.846,79EUR) |
TOP 5 öffentlich |
Bebauungsplan 'Gewerbegebiet Enzberg Teilbereich Süd - 2. Teiländerung - Großflächiger Einzelhandel und Gewerbe' in Mühlacker-Enzberg Entwurfsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange |
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Absatz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 'Gewerbegebiet Enzberg Teilbereich Süd - 2. Teiländerung - Großflächiger Einzelhandel und Gewerbe' in Mühlacker-Enzberg, bestehend aus Rechtsplan (Anlage 1), textlichen Festsetzungen mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO (Anlage 2) und Begründung (Anlage 3) - alle mit Stand vom 27.10.2022 - zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 6 Wochen. |
TOP 6 öffentlich |
Betrauungsakt für die Stadtbau GmbH |
1. Der Gemeinderat beschließt den in der Anlage beigefügten Betrauungsakt der Stadt für die Stadtbau GmbH 2. Die Vertreterin der Stadt Mühlacker wird beauftragt, folgende Weisung zu erteilen: 'Die Geschäftsführung der Stadtbau Mühlacker GmbH wird auf Grundlage entsprechenden Gesellschafterbeschlusses angewiesen, die als Anlage beigefügte Betrauung ab dem Tage der Beschlussfassung durch den Gemeinderat umzusetzen. Die in dem Betrauungsakt dargestellten Aufgaben bilden den Inhalt der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen der von der Stadtbau GmbH zu erbringenden Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.' 3. Sofern im Betrauungszeitraum aus steuerrechtlichen, beihilferechtlichen oder sonstigen rechtlichen Gründen redaktionelle oder geringfügige Änderungen - beispielsweise wie die Aufnahme von einer weiteren Nebenleistung als DAWI - erforderlich sind, die den wirtschaftlichen Inhalt der Betrauung nicht betreffen, so ist die städtische Vertreterin zur Vornahme dieser Änderungen ermächtigt und berechtigt. Dem Gemeinderat wird die jeweilige Fassung der Betrauung im Falle von solchen Änderungen zur Kenntnis gegeben. Grundlegende Änderungen des Betrauungsaktes obliegen dagegen einer erneuten Beschlussfassung durch den Gemeinderat. |
TOP 7 öffentlich |
Eigenentwicklung in den Stadtteilen - Folgen für die Richtlinien städtischer Bauplatzvergabe Antrag A-21-35-23 |
Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 8 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse |
Folgender nichtöffentlich gefasster Beschluss aus der Sitzung des Gemeinderates vom 15.11.2022 wird bekannt gegeben: Für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden für das Kalenderjahr 2023 25 Schließtage festgelegt werden, an denen von den Mitarbeitenden Erholungsurlaub genommen werden muss. |
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06.12.2022 | Sitzung Gemeinderat |
TOP 2 öffentlich |
Sanierung des Wullesees - Unterstützung des Angelsportvereins Mühlacker | Die Stadt Mühlacker beteiligt sich aus besonderen in der Sachdarstellung genannten einmaligen Gründen an der bereits begonnenen Maßnahme zur Sanierung des Wullesees mit einem Betrag von 18.000 EUR. |
TOP 3 öffentlich |
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 Einbringung, Beratung und Beschlussfassung |
Es erfolgt Beratung. |
TOP 4 öffentlich |
Wirtschaftsplan 2023 Eigenbetrieb Freibad Einbringung, Beratung und Beschlussfassung |
Es erfolgt Beratung. |
TOP 5 öffentlich |
Wirtschaftsplan 2023 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Mühlacker Einbringung, Beratung und Beschlussfassung |
Es erfolgt Beratung. |
TOP 6 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse | Es sind keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekannt zu geben. |
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13.12.2022 | Sitzung Gemeinderat |
TOP 1 öffentlich |
Neubau Stichstraße 'In den Waldäckern' - Auftragsvergabe |
1. Die Fa. Hirschberger & Kusterer aus Bad Liebenzell-Unterhaugstett erhält den Auftrag. Auftragssumme: 376.655,02 Brutto. 2. Der Gemeinderat stimmt einer Mittelbereitstellung im Haushalt in Höhe von 330.000 EUR zu. |
TOP 2 öffentlich |
Gestaltungsbeirat - Berufung der Beiratsmitglieder |
Der Gemeinderat beschließt, - Frau Dea Ecker, Architektin, Heidelberg - Herrn Mario Flammann, Architekt und Stadtplaner, Stuttgart - Herrn Christof Luz, Landschaftsarchitekt, Stuttgart- Herrn Wolfgang Riehle, Architekt und Stadtplaner, Reutlingen um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2024 in den Gestaltungsbeirat der Stadt Mühlacker zu berufen. |
TOP 3 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse | Es sind keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekannt zu geben. |
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20.12.2022 | Sitzung Gemeinderat |
TOP 1 öffentlich |
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 Einbringung, Beratung und Beschlussfassung |
Es erfolgt Einbringung. |
TOP 2 öffentlich |
Wirtschaftsplan 2023 Eigenbetrieb Freibad Einbringung, Beratung und Beschlussfassung |
Es erfolgt Einbringung. |
TOP 3 öffentlich |
Wirtschaftsplan 2023 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Mühlacker Einbringung, Beratung und Beschlussfassung |
Es erfolgt Einbringung. |
TOP 4 öffentlich |
Stadt als Steuerschuldner - Information zur Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz |
Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 5 öffentlich |
Verbesserung der Fahrradabstellplätze an Mühlacker Schulen Antrag A-22-38-66 |
1. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung eine Bestandsaufnahme aller Radabstellanlagen an Mühlacker Schulen in 2023 durchzuführen. 3. Vorbehaltlich der Untersuchungsergebnisse soll 2023 für eine Schule, z.B. der Mörike-Realschule, eine Planung erstellt und Fördermittel beantragt werden. Die Ausführung soll 2024 erfolgen. 4. Dem Ausschuss für Umwelt- und Technik ist über das weitere Vorgehen zu berichten. |
TOP 6 öffentlich |
Kritische Infrastruktur A-22-39-32-20-60-SWM |
Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 7 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse |
Folgender Beschluss aus der Sitzung des Gemeinderates vom 13.12.2022 wird bekannt gegeben: Ein Forstwirt-Maschinenführer wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei der Stadt Mühlacker eingestellt. |
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31.01.2023 | Sitzung Gemeinderat |
TOP 6 öffentlich |
Erstellung eines Solarkatasters für die denkmalgeschützte Gesamtanlage Etterdorf Lienzingen Antrag A-22-26-60 |
Es wird kein Beschluss getroffen. |
TOP 7 öffentlich |
Bekämpfung der Periodenarmut - Kostenfreiheit für Menstruationsartikel Antrag A-22-34-40 |
Der Antrag ist abgelehnt. |
TOP 8 öffentlich |
Tiny Forests - Grüne Klassenzimmer, kleine Wälder: Idee auch in Mühlacker nutzbar? Antrag A-23-01-40-66-KLI |
Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 9 öffentlich |
Hochwasser- und Starkregenschutz - Umsetzung der geplanten Maßnahmen, hier Riegeldamm Antrag A-23-02-66 |
Die Verwaltung wird beauftragt bei einer Nachbesetzung der vakanten Stelle im Sachgebiet Grünordnung die Sachbearbeitung zum Hochwasserschutz priorisiert vorzusehen. |
TOP 10 öffentlich |
Baugebot gem. § 176 BauGB zur Aktivierung von Baulücken Antrag A-23-03-60 |
Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 11 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse | Es sind keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekannt zu geben. |
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07.02.2023 | Sitzung Ausschuss für Umwelt und Technik |
TOP 2 öffentlich |
Reparaturarbeiten an Abwasserkanälen und Erstellung von Abwasserhausanschlüssen Jahresvertrag 2023 - Auftragsvergabe |
Die Firma Milchraum Bau GmbH, Mühlacker, erhält den Auftrag. Auftragssumme: 182.332,04 EUR |
TOP 3 öffentlich |
Jahresvertrag Kanalunterhalt 2023 Streckenreinigung - Auftragsvergabe |
Die Firma Rockstroh GmbH, Bad Rappenau, erhält den Auftrag. Auftragssumme: 92.708,85 EUR |
TOP 4 öffentlich |
Aufhebung des Verbrennungsverbots im Bebauungsplangebiet 'Bannholz Nord' | Der technische Ausschuss beauftragt die Verwaltung mit einer Änderung des Bebauungsplans 'Bannholz Nord' zur Aufhebung des Verbots zur Verbrennung von festen und flüssigen Brennstoffen in Heizungsanlagen |
TOP 5 öffentlich |
Bericht über die Zahl der Baulücken und Bauplätze (Stand Dezember 2022) | Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 6 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse |
Der Vorsitzende Abicht informiert, dass keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben seien. |
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28.02.2023 | Sitzung Gemeinderat |
TOP 1 öffentlich |
'Neue Mitte' - Vorstellung Machbarkeitsstudie | Es erfolgt Kenntnisnahme: Einbringung der MESA Machbarkeitsstudie 'Mühlacker Neue Mitte' vom 20.01.2023 |
TOP 2 öffentlich |
Sicherung der Kinderarztversorgung |
Die Stadt Mühlacker unterstützt Herrn Harry Becker zur Sicherung der Kinderarztversorgung für einen Versorgungsauftrag für mindestens 10 Jahre mit einer Einmalzahlung in Höhe von 25.000, -- EURO. Die Stadt Mühlacker unterstützt Herrn Dr. Uli Friesinger zur Kinderarztversorgung für die Begründung eines neuen Versorgungsauftrages für mindestens 10 Jahre mit einer Einmalzahlung in Höhe von 25.000,00 Euro (das Nähere wird in einem Vertrag geregelt). Die Mittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. |
TOP 3 öffentlich |
Wahlen bei der Feuerwehr Mühlacker |
Gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 13 sowie § 15 Abs. 7 der Feuerwehrsatzung wird der Wahl folgender Feuerwehrangehöriger zugestimmt: 1. Abteilung Lienzingen a) Michael Schwab zum Abteilungskommandanten b) Sebastian Ebert zum stellv. Abteilungskommandanten 2. Abteilung Enzberg a) Oliver Werner zum Abteilungskommandanten b) Benjamin Suedes zum stellv. Abteilungskommandanten |
TOP 4 öffentlich |
Lärmaktionsplanung 3. Runde - Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen auf der B 10 Pforzheimer Straße |
Der Gemeinderat beschließt in Abweichung des am 26.10.2021 beschlossenen Lärmaktionsplans für die B10 Pforzheimer Straße folgende lärmreduzierende Maßnahmen: 1. Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h am Tag und in der Nacht auf der B10 Pforzheimer Straße 45 bis 96 2. Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km /h in der Nacht auf der B10 Pforzheimer Straße 43 bis 3. |
TOP 5 öffentlich |
Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim 3. Änderung Flächennutzungsplan 2025 Ziegeleigelände in Mühlacker - Behandlung der im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen - Wirksamkeitsbeschluss |
(als Empfehlung des Gemeinderats an den Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim) Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim beschließt: 1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Änderung (bisherige Änderung 3A) des Flächennutzungsplans 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim Ziegeleigelände wurden mit der in Anlage 1 dargestellten Empfehlung vom 02.02.2023 geprüft. Die Empfehlung der Verwaltung (Anlage 1: Abwägungsempfehlung) zum Umgang mit den eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wird gebilligt. 2. Die Wirksamkeit der vorliegenden 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim im Bereich Ziegeleigelände in Mühlacker und dessen Begründung (Stand 02.02.2023) und Umweltbericht zum Bebauungsplan 'Alte Ziegelei' Stand 13.02.2023 gemäß Anlage 2 wird beschlossen. 3. Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim Ziegeleigelände inklusive Begründung (Stand 02.02.2023) und Umweltbericht zum Bebauungsplan 'Alte Ziegelei' Stand 13.02.2023 erfolgt die Beantragung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB. |
TOP 6 öffentlich |
Baugebiet 'Pferchäcker' in Lienzingen Lage der Baufenster und Festsetzung zu Einfriedungen Antrag |
Der Antrag der SPD-Fraktion ist abgelehnt. Die Baufenster nördlich der Planstraße A werden um einen Meter nach Norden versetzt und in ihrer Nord-Süd-Ausdehnung um einen Meter von 12 auf 13 Meter vergrößert. |
TOP 7 öffentlich |
Bebauungsplan 'Pferchäcker', Gemarkung Lienzingen Lage der Baufenster und Festsetzung zu Einfriedigungen |
Es erfolgt kein Beschluss. |
TOP 8 öffentlich |
Situationsbericht Kindergärten: Plätze, Personalbestand Antrag-A-23-08-40 |
Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 9 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse |
Folgende Beschlüsse werden aus der Sitzung des Gemeinderates vom 31.01.2023 bekannt gegeben: 1.) Die Stelle 'Sachbearbeitung Personal' wird besetzt. 2.) Die Stelle 'Sachbearbeitung Hochbau' wird besetzt. 3.) Die Stelle 'Sachbearbeitung Haushalts- und Rechnungswesen' wird besetzt. 4.) Der Essenspreiserhöhung der Firma Goll GmbH zum 01.03.2023 wird zugestimmt. |
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07.03.2023 | Sitzung Ausschuss für Umwelt und Technik |
TOP 1 öffentlich |
Erneuerung Schaltanlage Kläranlage Mühlhausen - Auftragsvergabe |
Fa. Eliquo Stulz GmbH, 79865 Grafenhausen, erhält den Auftrag. Auftragssumme: 110.994,03 EUR brutto. |
TOP 2 öffentlich |
Ausbau Radwegeanschluss Fahrradparkhaus - Auftragsvergabe |
Die Fa. HS Bau in Mühlacker erhält den Auftrag. Auftragssumme: 162.351,80 EUR. |
TOP 3 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse | Es sind keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben. |
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14.03.2023 | Sitzung Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker / Ötisheim |
TOP 1 öffentlich |
Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim 3. Änderung Flächennutzungsplan 2025 Ziegeleigelände in Mühlacker - Behandlung der im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen - Wirksamkeitsbeschluss |
1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Änderung (bisherige Änderung 3A) des Flächennutzungsplans 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim Ziegeleigelände wurden mit der in Anlage 1 dargestellten Empfehlung vom 02.02.2023 geprüft. Die Empfehlung der Verwaltung (Anlage 1: Abwägungsempfehlung) zum Umgang mit den eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wird gebilligt. 2. Die Wirksamkeit der vorliegenden 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim im Bereich Ziegeleigelände in Mühlacker und dessen Begründung (Stand 02.02.2023) und Umweltbericht zum Bebauungsplan 'Alte Ziegelei' Stand 13.02.2023 gemäß Anlage 2 wird beschlossen. 3. Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim Ziegeleigelände inklusive Begründung (Stand 02.02.2023) und Umweltbericht zum Bebauungsplan 'Alte Ziegelei' Stand 13.02.2023 erfolgt die Beantragung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB. |
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14.03.2023 | Sitzung Verwaltungsausschuss |
TOP 1 öffentlich |
Kindergartensozialarbeit - Aktueller Sachstand und Vorschlag zum weiteren Vorgehen | Es erfolgt Kenntnisnahme. |
TOP 2 öffentlich |
Auftragsvergabe für die Modernisierung für die Erfassung der Zeiterfassungsterminals | Der Auftragsvergabe wird zugestimmt. |
TOP 3 öffentlich |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse |
Der Vorsitzende gibt folgende nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekannt: - Die Stelle 'SB Grünordnung' wird besetzt. - Gewerbesteuerforderungen in Höhe von insgesamt rund 162.000 Euro werden niedergeschlagen - Benutzungsgebühren- und Mietforderungen in Höhe von insgesamt rund 49.200 Euro werden niedergeschlagen |